Bonitätsnachweis
Da es leider
immer wieder Mietinteressenten gibt, die die Miete für die gewünschte
Wohnung nicht zahlen können
oder auch erst gar nicht zahlen wollen müssen vor Abschluß eines
Mietvertrages die nachfolgenden Unterlagen für
jeden Mieter / Mitmieter vorgelegt werden aus denen sich die
Zahlungsfähigkeit ergibt:
- Personalausweis
- Einkommensnachweis des Arbeitgebers -
letzte drei Monate
- Vorvermieterbescheinigung,
daß keine
Mietrückstände bestehen
-- sowie, falls die o.a. Dokumente nicht komplett beigebracht werden
können --
- Verbraucherauskunft der SCHUFA
Die SCHUFA gibt hierzu auf ihrer Internetseite www.meineSCHUFA.de den
folgenden Hinweis:
Persönliches kann aus Gründen des
Datenschutzes nicht am Telefon erörtert werden.
Wir haben keine
Möglichkeit, die Identität eines Anrufenden zweifelsfrei festzustellen.
Persönliche Sachverhalte werden deshalb - zu Ihrer Sicherheit -
schriftlich geklärt.
Bitte wenden Sie sich an unser
Verbraucherservicezentrum: